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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung entgegensteht, dass der inländische Unternehmer bewusst und gewollt an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung seines Abnehmers mitwirkt (Bezug: § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG 1999; § 17a, § 17c UStDV 1999; Art. 28a, Art. 28c Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Ob dem Unternehmer für Versendungslieferungen von Kfz nach Portugal die Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1 Buchst. b und § 6a UStG tatsächlich zusteht, wird endgültig erst im Hauptverfahren geklärt. Der BFH hält dies für denkbar, weil im Streitfall feststeht, dass innergemeinschaftliche Lieferungen erfolgt und wer die Abnehmer sind. Allerdings hatte der Unternehmer für die Kfz-Lieferungen stets zwei Rechnungen ausgestellt, nämlich eine Rechnung an einen Scheinerwerber und eine an de...