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BFH 18.02.2009 V R 90/07, StuB 17/2009 S. 663

Umsatzsteuer | Maßgeblicher Steuersatz bei der Aufbereitung von Lebensmitteln

(1) Die Aufbereitung von Lebensmitteln zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen verzehrfertigen Gegenstand ist nicht notwendig mit ihrer Vermarktung verbunden und deshalb bei der für die Abgrenzung von Dienstleistungen und Lieferungen erforderlichen Gesamtbetrachtung dem Dienstleistungsbereich zuzurechnen. (2) Ein qualitatives Überwiegen der Dienstleistungen setzt über die Aufbereitung von Lebensmitteln wenigstens ein weiteres Dienstleistungselement – wie z. B. das Zurverfügungstellen von Verzehrmöglichkeiten – voraus (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 2005; Art. 12 Abs. 3, Anhang H Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Eine dem Steuersatz unterliegende Dienstleistung liegt vor, wenn Restaurationsumsätze bzw. restaurationsähnliche Umsätze vorliegen. Es müssen also die Dienstleistungselemente der Bewirtung ge...

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