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StuB 17/2009 S. 666

Schmerzensgeld bei schlechter Anwaltsleistung?

Die Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrags, der nicht den Schutz der in § 253 Abs. 2 BGB aufgeführten Rechtsgüter, also den Schutz des Körpers und der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, zum Gegenstand hat, begründet in der Regel keinen Schmerzensgeldanspruch ().

Praxishinweise: (1) Die Klägerin verlangte von ihren früheren Anwälten, die sie im Zusammenhang mit einem Brandschaden schlecht beraten hatten, Schmerzensgeld, weil die aus ihrer Sicht falschen Rechtsauskünfte zu einer massiven posttraumatischen Belastungsstörung geführt hätten. Die Klage blieb, wie schon in den Vorinstanzen, erfolglos.

(2) Ein Rechtsanwalt ist innerhalb der Grenzen des ihm erteilten Mandats verpflichtet, seinen Auftraggeber umfassend und e...

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