Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 17/2009 S. 665

Mitwirkung des Arztes im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren

Ein Arzt muss im Regelinsolvenzverfahren über sein Vermögen dem Insolvenzverwalter die für die Durchsetzung privatärztlicher Honorarforderungen erforderlichen Daten über Drittschuldner sowie die Forderungshöhe mitteilen. Die ärztliche Schweigepflicht und der Schutz von Patientendaten treten gegenüber den Belangen der Insolvenzgläubiger, insbesondere an der Transparenz des schuldnerischen Einkommens, zurück. Eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Patienten muss dabei hingenommen werden. Dies gilt unabhängig von der medizinischen Fachrichtung des Schuldners (hier: Psychiatrie). Im Streitfall hatte der Verwalter in seinem Schlussbericht mitgeteilt, der Schuldner sei während des Verfahrens nicht zur uneingeschränkten Mitwirkung bereit gewesen. Notwendige Au...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen