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„Schwarze Liste“ des UWG – Checkliste
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde zum Jahresende 2008 überarbeitet und sein Geltungsbereich ausgeweitet. Die Änderungen des UWG sollten Ihre Mandanten zum Anlass nehmen, noch sorgfältiger als zuvor zu prüfen, was im Rahmen des Gesetzes erlaubt ist.
Klarheit darüber, was in jedem Fall verboten ist, bringt jetzt die sog. Schwarze Liste, die dem § 3 Abs. 3 UWG als Anlage beigefügt ist. Sie enthält 30 Sachverhalte, die für Ihre Mandanten absolut tabu sind. Zur besseren Verständlichkeit finden Sie zusätzlich zu jedem Sachverhalt in unserer Checkliste ein konkretes Beispiel.
Den ausführlichen Beitrag zu dieser
Thematik finden Sie hier (Dinger,
).