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Das Familienheim bei Trennung und Scheidung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-27547 Viele Eheleute erwerben in der Erwartung, dass die eheliche Gemeinschaft dauerhaft fortbestehen werde, als Miteigentümer ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Häufig bewohnen Eheleute ein im Alleineigentum eines Ehegatten stehendes Haus. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind oft so gestaltet, dass ein Ehegatte mehr Vermögen für den Erwerb aufgewendet oder später investiert hat als der andere.
Regelung bei Trennung
[i]Alleinige Nutzung der Ehewohnung und UnterhaltszahlungScheitert die Ehe, sind die Konsequenzen für die weitere Zukunft der ehelichen Wohnung zu regeln: Schon bei der Trennung ist für alle der o. g. Fallgestaltungen darüber zu entscheiden, wer die Wohnung nutzen darf, wer die Lasten zu tragen hat und wie diese Umstände sich auf etwaige Unterhaltsansprüche auswirken.
Änderungen durch die Reform des Güterrechts
[i]Ab 1. 9. 2009 nach Scheidung Mietvertrag zwischen Miteigentümer-EhegattenFür die Nutzung des Familienheims durch einen Ehegatten nach der Scheidung hat das am in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Zugewinnausgleichs mit der Einführung des neuen § 1568a BGB gravierende Veränderungen gebracht. An die Stelle einer gerichtlichen Wohnungszuweisung, die das Nutzungsverhältnis und ein zu zahlendes Nutzungsentgelt regelt, tritt die Einräumung des Rechts, vom anderen den ...