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Mietrecht | Geräuschimmissionen für Kanzleiräume
Ein Rechtsanwalt kann im Hinblick auf seine im Erdgeschoss eines renovierten Altbaus angemieteten Kanzleiräume auch ohne besondere vertragliche Vereinbarung grundsätzlich erwarten, dass die Geräuschbelastungen aus den darüber liegenden Mietwohnungen das nach den Umständen erwartbare Maß der Lärmbelästigung nicht überschreiten werden und die vertragsgemäße Nutzung der Räume nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Bei einem gemischten Wohn- und Geschäftsgebäude kann ein Mieter verlangen, dass sich die anderen Nutzer des Hauses im Wesentlichen im Rahmen des ihnen zustehenden, der Verkehrssitte entsprechenden Gebrauchs der Räume verhalten, so dass bei einem (unterstellten) angemessenen Nutzungsverhalten der anderen Bewohner die Beschaffenheit des Mietobjekts selbst nicht zu einer unangemessene...