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Gesellschaftsrecht | Anmeldung eines neuen Geschäftsführers und richterliche Prüfung
Gegen die Zurückweisung seiner Anmeldung als neuer Geschäftsführer zur Eintragung in das Handelsregister ist auch der anmeldende Geschäftsführer im eigenen Namen beschwerdebefugt. Bei begründeten Bedenken kann das Registergericht die Prüfung der Anmeldung eines neuen Geschäftsführers auch darauf erstrecken, ob der Beschluss über seine Bestellung von den Gesellschaftern der GmbH gefasst worden ist. Im Streitfall waren die Inhaberschaft von Geschäftsanteilen einer verschachtelten GmbH, die Abberufung des Generalbevollmächtigten und die Übertragung aller Anteile der GmbH auf eine Limited mit Sitz in England streitig. Bereits die in kurzer Folge angemeldeten, eingetragenen, sich aber widersprechenden Geschäftsführerbestellungen bzw. -abberufungen gaben dem Registergericht hier genug Anlass zu ...