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Sozialversicherung; | Bekanntmachung der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2002
Die VO über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2002 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2002) v. ist im BGBl 2001 I S. 3302 bekannt gemacht worden und tritt am in Kraft. Danach beträgt 2002 die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung 54 000 € jährlich/4 500 € monatlich (Beitrittsgebiet: 45 000 € jährlich/3 750 € monatlich). Die Bezugsgröße beläuft sich auf 28 140 € jährlich (Betrittsgebiet: 23 520 €). Im Bereich der Krankenversicherung gilt einheitlich die Bezugsgröße der alten Bundesländer. Wir werden über die Änderungen in der Sozialversicherung in NWB Nr. 52/2001 ausführlich berichten.