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Umsatzsteuer | Steuerfreiheit der Leistungen einer Genossenschaft an ihre Mitglieder
Schließen sich Krankenkassen zu einer Genossenschaft zusammen, die an ihre Mitglieder entgeltliche Leistungen erbringt, sind diese Leistungen nach dem nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der RL 77/388/EWG nur steuerfrei, wenn es hierdurch nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.
Es handelt sich um einen der zahlreichen Fälle, in denen das Gemeinschaftsrecht eine Steuerbefreiung gewährt, das UStG jedoch nicht. Diese Konstellation führt faktisch zu einem Wahlrecht des betroffenen Unternehmers. Allerdings ist die optionale Steuerbefreiung im Streitfall davon abhängig, dass von der Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltungs- und EDV-Leistungen, welche die klagende Krankenkassen-Genossenschaft für ihre Mitglieder durchführt, keine wettbewerbsverzerrende Wirkung ausgeht. Das Finanzgericht muss nach Zurückverweisung de...