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Abzinsung von Gesellschafterdarlehen
Aktuelle Rechtsprechung
Verbindlichkeiten sind mit den Anschaffungskosten oder dem höheren Teilwert zu bewerten und mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen . Ausgenommen vom Abzinsungsgebot sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen.
Zinslose Gesellschafterdarlehen kommen in der Praxis oft vor. Gründe dafür sind z. B. die Abwendung einer Krise oder [i]Maus, Abzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten, NWB WAAAB-57564 Verlagerung von Erträgen von den Gesellschaftern auf die Gesellschaft. Bei Mitunternehmerschaften wie GmbH & Co. KG kann häufig eine Abzinsung unterbleiben . Die Frage, ob zinslose Gesellschafterdarlehen eine Abzinsung der Darlehensschuld bei der Kapitalgesellschaft nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG erfordern und diese zunächst das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft erhöht, erscheint jedoch nicht abschließend geklärt . Die Streitfrage hat zwischenzeitlich die Finanzgerichte erreicht; eine endgültige Klärung wird erst durch den BFH erfolgen.
I. Auswirkung der Abzinsung auf das steuerliche Ergebnis
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG normiert als [i]Wolf, Gesellschafterdarlehen nach MoMiG, BBK 11/2009 S. 542, NWB CAAAD-22132 Grundsatz eine Abzinsung von Verbindlichkeiten unter Zugrundelegung ein...