NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 300 Konsolidierungsgrundsätze, Vollständigkeitsgebot
Vierter Titel: Vollkonsolidierung
Ausgewählte Literatur
Bömelburg/Köbrich, Vereinheitlichung im Konzernabschluss auf Ebene der einzubeziehenden Einzelabschlüsse (Handelsbilanzen II), BuW 1996 S. 725 ff.
Ordelheide, Bilanzansatz und Bewertung im Konzernabschluss, WPg 1985 S. 509 ff.
I. Regelungsinhalt
1Zur Erstellung des Konzernabschlusses ist gem. Abs. 1 zunächst eine Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen vorzunehmen, wobei an die Stelle der Beteiligung an Tochterunternehmen deren Vermögensgegenstände, Schulden etc. treten (→ Rz. 7). Das Ergebnis dieser Zusammenfassung ist die Summenbilanz (→ Rz. 3). Aus der Summenbilanz wird unter Anwendung der eigentlichen Konsolidierungsmethoden (Kapital-, Aufwands-, und Schuldenkonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung gem. §§ 301 ff. HGB) der Konzernabschluss entwickelt.
2Abs. 2 konkretisiert das Vollständigkeitsgebot in der Weise, dass für die Erfassung von Vermögen/Schulden etc. bzw. Erträgen/Aufwendungen auf das Recht des Mutterunternehmens und nicht auf das z. B. rechtsformbedingt andersartige Recht des Tochterunternehmens abzustellen ist. Auf Bilanzansatz und Bewertung gerichtete Gebote müssen ...