NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 265 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung
Ausgewählte Literatur
Küting/Tesche/Tesche, Der Stetigkeitsgrundsatz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Einzel- und Konzernabschluss, StuB 2008 S. 655
DRSC, DRS 13, Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern
IDW HFA 5/1988 i. d. F. 1998, Vergleichszahlen im Jahresabschluss und im Konzernabschluss sowie ihre Prüfung
IDW PS HFA 318, Prüfung von Vergleichsangaben über Vorjahre
Meyer/Jahn, Formale Gestaltung von Bilanz und GuV nach HGB, StuB 2003 S. 1005
Küting/Busch, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in deutschen Jahresabschlüssen, StuB 2002 S. 885
I. Überblick
1. Zweck und Inhalt der Regelungen
1 § 265 HGB verfolgt zwei hauptsächliche Regelungszwecke:
im Interesse der interperiodischen Vergleichbarkeit werden Regelungen zur Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) sowie zur Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2 und 8) getroffen,
zur Anpassung an die jeweiligen Unternehmensverhältnisse wird eine Individualisierung der gesetzlichen Gliederungsschemata für Bilanz ( § 266 HGB) und GuV ( § 275 HGB) zugelassen, gleichzeitig zur Wahrung der zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit aber an Bedingungen geknüpft (Abs. 5 bis 7).
Daneben ...