NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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Art. 66 EGHGB
Ausgewählte Literatur
Auf die Nachweise zu → Art. 67 wird verwiesen.
I. Überblick
1Die beiden das Übergangsverfahren zum BilMoG regelnden Artikel des EGHGB ( Art. 66 und 67 EGHGB) sind nicht in allen Teilen konsistent gegliedert.
Art. 66 EGHGB regelt schwerpunktmäßig die Zeitschiene des Übergangs, befasst sich allerdings in Abs. 3 Satz 2 bis 5 auch mit einzelnen Posten des Jahres- und Konzernabschlusses (→ Rz. 12 ff.). Art. 67 EGHGB behandelt ebenfalls besondere Verfahrensregeln für eine ganze Reihe von Posten der Bilanz- und GuV im Übergangsprozess. Abs. 7 befasst sich speziell mit zeitlichen Aktivierungsvorgaben für hergestellte Immaterialgüter des Anlagevermögens (→ Rz. 21).
2Abs. 1 schreibt die Anwendung deregulierender Erleichterungen bereits bei Geschäftsjahresbeginn ab (→ Rz. 4) vor. Abs. 2 ordnet Angabepflichten im Anhang und Lagebericht für Geschäftsjahre an, die ab beginnen (→ Rz. 7).
Abs. 3 Satz 1 zählt umfassend die Vorschriften auf, die in am und später beginnenden Geschäftsjahren erstmals anzuwenden sind (→ Rz. 9); entsprechend regelt Abs. 5 die letztmalige Anwendung von Vorschriften des bisherigen Rechts (→ Rz. 20).
3Pflichtgemäß gilt das B...