NWB Kommentar Bilanzierung

Handels- und Steuerrecht

1. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61211-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59371-0

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Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann und Dr. Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 257 Aufbewahrung von Unterlagen; Aufbewahrungsfristen

Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Dr. Norbert Lüdenbach (Oktober 2009)
Dritter Unterabschnitt: Aufbewahrung und Vorlage

Ausgewählte Literatur

Isele, in: Küting/Weber (Hrsg.), Handbuch der Rechnungslegung ­– Einzelabschluss, 5. Aufl., § 257

I. Regelungszweck und -inhalt

1 § 257 HGB verlangt die Aufbewahrung von bestimmten für Buchhaltung und Abschluss relevanten Unterlagen für maximal zehn Jahre. Die geforderte Dokumentation soll spätere Nachprüfungen ermöglichen. Die Aufbewahrungsvorschriften ergänzen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Buchführung (→ § 238 Rz. 9) und Bilanzierung (→ § 242 Rz. 1 ff.). Sie dienen der Beweissicherung in Gerichtsverfahren verschiedener Ausrichtungen (Zivil-, Straf- und Steuerrecht). Besonders Insolvenzstraftaten sind ein wichtiger Berührungspunkt der Aufbewahrungspflicht.

2Die Vorgaben in § 257 HGB überschneiden sich einerseits und werden andererseits ergänzt durch die steuerliche Parallelvorschrift in § 147 AO. Die Rechtsprechung und Kommentierung zu diesem Steuerparagraphen kann durchaus auch auf § 257 HGB Anwendung finden.

3Aus dem Bereich des deutschen Standardsetting sind folgende Stellungnahmen mit Bezug zu Aufbewahrungsvorschriften zu erwähnen:

  • IDW RS FAIT 1 „Grundsätze ordnungsmäßiger B...

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