NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 248 Bilanzierungsverbote und -wahlrechte
Ausgewählte Literatur
Hennrichs, Immaterielle Vermögensgegenstände nach dem Entwurf des BilMoG, DB 2008 S. 537
Hüttche, Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Lichte des BilMoG, StuB 2008 S. 163 ff.
Marx, Objektivierungserfordernisse bei der Bilanzierung immaterieller Anlagewerte, BB 1994 S. 2379
Mindermann, Zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände, WPg 2008 S. 273 ff.
Moxter, Aktivierungspflicht für selbsterstellte immaterielle Anlagewerte, DB 2008 S. 1514
Theile, Immaterielle Vermögensgegenstände nach RegE BilMoG, WPg 2008 S. 1064
I. Regelungsinhalt und -kontext
1Hinsichtlich der Aktivierung von Vermögensgegenständen verfolgt das Gesetz einen zweistufigen Aufbau:
Zu klären ist zunächst, ob ein ökonomischer Vorteil überhaupt Vermögensgegenstand ist oder als solcher gilt (abstrakte Bilanzierungsfähigkeit).
Für alle Fälle, in denen dies bejaht wird, schreibt § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB mit dem sog. Vollständigkeitsgebot (→ § 246 Rz. 3) die Bilanzierung vor, jedoch mit dem Zusatz „soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.„
Im Zusatz angesprochen ist die konkrete Bilanzierungsfähigkeit u...