NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 239 Führung der Handelsbücher
Ausgewählte Literatur
Eisele, Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 7. Aufl., München 2002
Fröhlich/Heese, Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der rechnungslegungsbezogenen Informationssysteme im E-Business, WPg 2001 S. 589
Lange/Regnier, Die Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland, DB 2009 S. 1256
Schuppenhauer, Grundsätze ordnungsmäßiger Datenverarbeitung im Rechnungswesen, WPg 2000 S. 128
Zepf, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme, DStR 1996 S. 1259
I. Überblick
1In § 239 HGB werden die gesetzlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in verschiedener Hinsicht konkretisiert. Die Anweisungen sind dabei – sinnvollerweise – nicht sehr weitgehend, vielmehr teilweise als Selbstverständlichkeit zu werten oder zirkulär, wenn in Abs. 4 Satz 1 bezüglich des angewandten Buchführungssystems wieder auf die GoB zurückverwiesen wird. Die Zurückhaltung des Gesetzgebers (→ § 238 Rz. 10) ist sinnvoll, weil im Rahmen einer Gesetzesnorm die Vielzahl der Ausgestaltungsmöglichkeiten von Buchführungssystemen nie auch nur einigermaßen vollständig vorgegeben werden kann.
II. Lebende Sprache und Abkürzungen (Abs. 1)
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