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Die Praxisausfallversicherung im Einkommensteuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-27137 Der BFH hatte mit Urteil v. über die ertragsteuerrechtliche Qualifikation der Praxisausfallversicherung zu entscheiden. Bei diesem Versicherungstyp ist fraglich, [i]BFH, Urteil v. 20. 5. 2009 - VIII R 6/07 NWB EAAAD-26252 ob er der betrieblichen oder der privaten Sphäre zuzuordnen ist. Von der Beantwortung der Zuordnungsfrage hängen die Steuerbarkeit der Leistungen aus der Versicherung und der Betriebsausgabenabzug für die Versicherungsprämie ab.
Praxisausfallversicherung als eigenständiger Kombinationsversicherungstyp
[i]Praxisausfallversicherung ersetzt regelmäßig UnterbrechungsschädenDie Praxisausfallversicherung, die vor allem bei Freiberuflern und Einzelgewerbetreibenden in Erscheinung tritt, ersetzt regelmäßig Unterbrechungsschäden, die infolge von Krankheit des Betriebsinhabers, während behördlich verfügter Quarantänemaßnahmen oder bei Realisierung von Sachgefahren (Zerstörung oder Beschädigung der Praxisräume oder anderer betrieblich genutzter Gegenstände durch Brand, Leitungswasser, Einbruch usw.) entstehen. Einnahmen können nicht erwirtschaftet werden, während die Betriebskosten (Praxismiete, Personalaufwand, Zinsen u. Ä.) fortlaufen. Diese Kosten werden als Unterbrechungsschaden von der Versicherung übernommen.
Sachverhalt
Im...