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Mietrecht | Verbot der Ausübung eines Gewerbes in der Mietwohnung
Der Vermieter einer „zu Wohnzwecken” vermieteten Wohnung muss freiberufliche oder gewerbliche Aktivitäten seiner Mieter, die nach außen hin in Erscheinung treten, in der Mietwohnung grds. nicht dulden. Dazu bedarf es keines ausdrücklichen Vorbehalts des Vermieters oder einer entsprechenden Vereinbarung der Parteien. Der Vermieter kann allerdings im Einzelfall nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine teilgewerbliche Nutzung zu erlauben, insbesondere, wenn es sich nach Art und Umfang um eine Tätigkeit handelt, von der auch bei Publikumsverkehr keine stärkeren Einwirkungen auf die Mietsache oder die übrigen Mieter ausgehen als üblicherweise bei einer reinen Wohnnutzung. Allerdings trägt der Mieter dafür die Beweislast. Im Streitfall war der Mieter als Immobilienmakler tätig. Die Vermiete...