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Gesellschaftsrecht | Vollmacht zur Stimmrechtsausübung
Die in der Einladung zur Hauptversammlung enthaltene Aussage, die schriftliche Vollmachtserteilung könne auch per Telefax nachgewiesen werden, verstößt nicht gegen § 135 AktG, da ihr nicht entnommen werden kann, dass jede Vollmachtserteilung der Schriftform bedarf. Außerdem darf die Rede- und Fragezeit schon zu Beginn der Hauptversammlung begrenzt werden. Im Streitfall erlangte deshalb die antragstellende Bank (börsennotierte AG) gem. § 246a AktG die Freigabe bestimmter Hauptversammlungsbeschlüsse [i]NWB 2009 S. 2163, da die Anfechtung dieser Beschlüsse offensichtlich unbegründet war.