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OFD Koblenz 13.07.2009 Kurzinfo AO St 3_2009K068 -, NWB 36/2009 S. 2790

Abgabenordnung | Aussetzungszinsen bei Tilgung der Steuerschuld trotz Aussetzung der Vollziehung

Soweit die Vollziehung eines Grundlagenbescheids ausgesetzt wird, ist auch die Vollziehung eines Folgebescheids auszusetzen. Richtet sich der Grundlagenbescheid gegen mehrere Feststellungsbeteiligte, tritt die Aussetzung der Vollziehung grds. für alle Feststellungsbeteiligten ein. In der Praxis wird von einzelnen Feststellungsbeteiligten die strittige Steuer trotz Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids gezahlt, um nach einem für sie erfolglosen Ausgang des Rechtsbehelfsverfahrens Aussetzungszinsen zu vermeiden. Die OFD Koblenz vertritt hierzu die Auffassung, dass es an der in § 237 Abs. 1 Satz 1 AO enthaltenen Tatbestandsvoraussetzung eines „geschuldeten Betrags” in den hier beschriebenen Fällen fehlt, wenn das Finanzamt den entrichteten Betrag im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen ausnahmsweise vore...

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