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Steuerstrafrecht | Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens?
Nach dem wird dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung betreffend Art. 28c Teil A Buchst. a der 6. EG-RL vorgelegt: Ist Art. 28c Teil A Buchst. a der 6. EG-RL in dem Sinne auszulegen, dass einer Lieferung von Gegenständen im Sinne dieser Vorschrift die Befreiung von der Mehrwertsteuer zu versagen ist, wenn die Lieferung zwar tatsächlich ausgeführt worden ist, aber aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der steuerpflichtige Verkäufer (1) wusste, dass er sich mit der Lieferung an einem Warenumsatz beteiligt, der darauf angelegt ist, Mehrtwertsteuer zu hinterziehen, oder (2) Handlungen vorgenommen hat, die darauf abzielten, die Person des wahren Erwerbers zu verschleiern, um diesem oder einem Dritten zu ermöglichen, Mehrwertsteuer zu hinterziehen?