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Lohnsteuer | Vorteilsbewertung bei Jahreswagen
Nach dem ist die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen zu bewerten.
Ausgangsgröße ist nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG der Endpreis, zu dem das fragliche Fahrzeug fremden Leztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird. Dieser angebotene Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG ist grds. der unabhängig von Rabattgewährungen nach der Preisangabenverordnung ausgewiesene Preis. Dieser Preis ist aber kein typisierter und pauschalierter Wert, wie etwa der „inländische Listenpreis” i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. Er gilt daher nur dann, wenn nicht nach den Gepflogenheiten im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich ein niedrigerer Preis gefordert wird. – S. auch NWB 37/200...