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Einkommensteuer | Entnahme von Grundstücken aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Durch eine Nutzungsänderung ohne Entnahmeerklärung verlieren ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ihre Eigenschaft als landwirtschaftliches Betriebsvermögen nur, wenn eine eindeutige Entnahmehandlung vorliegt. (2) Ein zuvor zum notwendigen Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehörendes Grundstück scheidet nicht bereits dadurch aus dem Betriebsvermögen aus, dass es als Bauland behandelt wird und im Hinblick auf die geringe Größe und die umliegende Bebauung nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden kann. (3) Die Einführung der Bodengewinnbesteuerung ab führte nicht dazu, dass Grundstücke, die zuvor in Folge einer Nutzungsänderung vom notwendigen zu gewillkürtem Betriebsvermö...