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Die kurzfristigen Steuereffekte der „Thesaurierungsbegünstigung” – eine mikrofundierte Analyse
Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wird es Personenunternehmen ermöglicht, Gewinne, die im Unternehmen verbleiben sollen, ermäßigt zu besteuern. Werden diese ermäßigt versteuerten Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt entnommen, erfolgt eine Nachbelastung in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Einen kurzfristigen steuerlichen Anreiz zur ermäßigt besteuerten Gewinneinbehaltung gibt es somit auf den ersten Blick nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, diese sogenannten Thesaurierung innerhalb von zwei Jahren wieder zurückzunehmen, ohne daß es zu einer steuerlichen Nachbelastung kommt. Somit kann ein Zinsgewinn realisiert werden, der sich aus der Differenz zwischen „Thesaurierungssteuersatz” (28,25 %) und maximalem Grenzsteuersatz der progressiven Einkommensteuer (45 %) ergibt. Dieser Beitrag analysiert auf Basis von Mirkodaten der Gewerbesteuerstatistik den finanziellen Vorteil der Unternehmen.
1 Einleitung
Das im Jahre 2007 vom Bundesrat verabschiedete Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist Anfang 2008 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel der Reform war es, die Attraktivität des Standortes Deutschland für Investoren zu erhöhen. Zu diesem Zweck...