Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparabschreibung bei Neugründung: voraussichtliche Anschaffung eines Wirtschaftsgutes
Leitsatz
Während bei bestehenden Betrieben für die nach § 7 g Abs. 3 Satz 2 EStG erforderliche Prognoseentscheidung die Verhältnisse
vergangener Veranlagungszeiträume wichtige Anhaltspunkte liefern können, setzt wegen des Fehlens derartiger Erkenntnisse bei
neu gegründeten Betrieben oder der Ausdehnung des Unternehmensgegenstandes auf einen weiteren Geschäftszweig die erforderliche
Konkretisierung zwecks Vermeidung einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung durch gleichsam "ins
Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen voraus, dass die noch anzuschaffenden wesentlichen Betriebsgrundlagen am maßgeblichen
Stichtag bereits verbindlich bestellt worden sind.
Fundstelle(n): BB 2009 S. 1916 Nr. 36 DStRE 2010 S. 208 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2009 S. 2626 TAAAD-27232
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.06.2009 - 1 K 1447/07