Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG auf land- und forstwirtschaftliches Anlagevermögen
Leitsatz
§ 6b EStG ist dahin zu interpretieren, dass eine Übertragung der in einem Gewerbebetrieb entstandenen stillen Reserven auf
zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende WG zulässig ist, wenn der Veräußerungsgewinn nicht der GewSt unterliegt.
Da der bei Veräußerung/Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen erzielte Gewinn nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen ist
und damit nicht der GewSt unterliegt, kann die GewSt durch die Übertragung stiller Reserven auf Ersatz-WG gemäß § 6b EStG
nicht verloren gehen. Gewinne, die aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs resultieren und nicht der GewSt unterliegen,
werden daher von dem Übertragungsverbot nach § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG nicht erfasst.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1168 Nr. 19 EFG 2009 S. 1638 Nr. 20 EStB 2010 S. 26 Nr. 1 KÖSDI 2009 S. 16709 Nr. 11 EAAAD-27224
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.06.2009 - 4 K 12096/05
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