Betriebsgrößenmerkmale der Sonder- und
Ansparabschreibung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine
Kapitalgesellschaft
Leitsatz
1. Wird ein Einzelunternehmen zu
Buchwerten in eine GmbH eingebracht, so ist auch die Ansparrücklage aus
der Bilanz des Einzelunternehmens in die Bilanz der GmbH zu übernehmen.
2. Bei der Einbringung eines
Einzelunternehmens in eine GmbH ist hinsichtlich der Größenmerkmale
der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 2 EStG auf das Betriebsvermögen
des Einzelunternehmens zum Ende des der Gründung der GmbH vorangegangenen
Wirtschaftsjahrs abzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2009 S. 1972 Nr. 37 DStZ 2009 S. 747 Nr. 20 EFG 2009 S. 1848 Nr. 22 EStB 2010 S. 27 Nr. 1 TAAAD-27219
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.07.2009 - 6 K 156/06
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