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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 179/06, 12 K 855/09, 12 K 2055/09 EFG 2009 S. 1877 Nr. 22

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14 S. 1 SGB V § 124 Abs. 2SGB V § 92

Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Heileurythmisten als heilberufliche Tätigkeit

Leitsatz

1. Bis zum Jahr 2006 sind Leistungen eines Heileurythmisten mangels berufsrechtlicher Regelung, mangels einer Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V durch die Sozialversicherungen, bzw. mangels Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen keine von der Umsatzsteuer befreiten Heilbehandlungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG.

2. Die ab dem Jahr 2006 erbrachten Leistungen eines Heileurythmisten sind als heilberufliche Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG umsatzsteuersteuerfrei, da sie als Regelleistungen von den Krankenkassen vergütet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1877 Nr. 22
UStB 2010 S. 9 Nr. 1
JAAAD-27218

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.06.2009 - 12 K 179/06, 12 K 855/09, 12 K 2055/09

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