Eigenheimzulage bei Finanzierung des Eigenheims durch
Angehörige
Leitsatz
1. Ein Anspruch auf Eigenheimzulage
besteht auch dann, wenn die Anschaffungskosten über ein Darlehen zwischen
nahen Angehörigen finanziert werden, das keinem Fremdvergleich
standhält.
2. Die steuerliche Nichtanerkennung
eines zwischen nahen Angehörigen abgeschlossenen Darlehensvertrags
führt nicht dazu, dass eine mittelbare Grundstücksschenkung
anzunehmen ist.
3. Die Beschaffung von Fremdmitteln
zur Anschaffung eines durch Eigenheimzulage geförderten Grundstücks
durch ein Darlehen naher Angehöriger, das zu günstigeren Bedingungen
als durch fremde Dritte gewährt wird, ist keine missbräuchliche
Gestaltung i. S. d. § 42 AO.
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1910 Nr. 23 PAAAD-27216
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 03.06.2009 - 2 K 124/06
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