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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 4658/08 EFG 2009 S. 1759 Nr. 21

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 7, EStG § 32 Abs. 4 Satz 8

Kein Kindergeldanspruch bei Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes

Leitsatz

Ein Kind befindet sich nicht mehr in Berufsausbildung und wird bei der Gewährung von Kindergeld nicht berücksichtigt, wenn es nach der Erbringung aller Prüfungsleistungen, bzw. nach der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt. Dies gilt auch dann, wenn es sich vor der Aufnahme der Vollzeiterwerbstätigkeit für eine weitere Ausbildung beworben hat und diese nach Beendigung der Vollzeiterwerbstätigkeit antritt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1759 Nr. 21
VAAAD-27214

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.12.2008 - 4 K 4658/08

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