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Track 20-21 | Bürgerentlastungsgesetz: Korrekturen der Unternehmensteuerreform
Um die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise abzumildern, ist mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung die Unternehmensteuerreform 2008 zeitlich befristet in zwei Punkten korrigiert worden. Die Freigrenze für die Zinsschrankenregelung ist erhöht worden. Eine Sanierungsklausel bei der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG stellt sicher, dass Beteiligungserwerbe zum Zwecke der Sanierung einer Kapitalgesellschaft steuerlich unschädlich sind.
Track 20 | Freigrenze Zinsschranke
Unser dritter Beitrag zum „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung” befasst sich mit den Korrekturen der Unternehmensteuerreform. Nun, der Hintergrund ist ja bekannt: Die belastenden Neuschöpfungen der Unternehmensteuerreform 2008, wie zum Beispiel die Zinsschranke oder die Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften, wurden in einer konjunkturell günstigen Phase eingeführt. Sie kennen sicher das Schlagwort vom Schönwettersteuerrecht. Heute erweisen sich diese Neuerungen als krisenverschärfend und sanierungsfeindlich. Konkrete Maßnahmen des Steuergesetzgebers zur Abmilderung der Auswirkungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskri...