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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 08 | Verfahrensrecht: Rechtsbehelfe gegen die Erteilung der Steueridentifikationsnummer

Nach einer Kurzinformation der OFD Münster sind Einsprüche gegen die Erteilung der Steueridentifikationsnummer (SteuerID) gegen das Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Einsprüche gegen Steuerbescheide sind unzulässig, da die Nennung der SteuerID im Steuerbescheid keine Regelung darstellt.

Die letzte Verwaltungsanweisung, die wir ausgewählt haben, stammt von der Oberfinanzdirektion Münster . Die OFD berichtet: Allein beim zweiten Senat des Finanzgerichts Köln liegen inzwischen mehr als hundert Feststellungsklagen vor gegen das Bundeszentralamt für Steuern wegen der Erteilung der Steueridentifikationsnummer. Viele Bürger nutzen offenbar Mustereinsprüche gegen die Erteilung der SteuerID.

Auf Bundesebene wurde der Umgang mit Einsprüchen erörtert, die sich richten gegen die – nach Meinung der Einspruchsführer verfassungsrechtlich unzulässige – Verwendung der SteuerID in Steuerbescheiden. Nach Auffassung der Verwaltung sind Einsprüche gegen die Steuerbescheide unzulässig, da die Nennung der SteuerID im Bescheid keine Regelung darstellt. Einsprüche gegen die Erteilung der SteuerID sind daher gegen das Bundeszentralamt für Steuern zu rich...

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