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Track 07 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für hilfsbedürftige Personen
Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zur Neuregelung der Steuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für hilfsbedürftige Personen in § 4 Nr. 16 UStG Stellung genommen. Grundsätzlich sind die neuen Regeln auf Leistungen anzuwenden, die nach dem erbracht werden. Für bis zum ausgeführte Umsätze gibt es jedoch eine Übergangsregelung.
Es gibt eine weitere aktuelle Verwaltungsanweisung zu einer umsatzsteuerlichen Befreiungsvorschrift. Das BMF erläutert ausführlich die Steuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für hilfsbedürftige Personen in § 4 Nr. 16 UStG. Hintergrund ist auch hier die Neufassung der Steuerbefreiung, die mit Wirkung zum Jahresanfang 2009 durch das Jahressteuergesetz 2009 erfolgt ist.
Nach dem neu gefassten § 4 Nr. 16 UStG sind Leistungen steuerbefreit, die eng verbunden sind mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege hilfsbedürftiger Personen. Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Betreuung oder Pflege angewiesen sind. Die Steuerbefreiung ist unabhängig davon, ob die Leistungen ambulant oder stationär erfolgen. Die Be...