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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 06 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung der Heilbehandlungen

Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zur Neuregelung der Steuerbefreiung von Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14 UStG) durch das Jahressteuergesetz 2009 Stellung genommen. Der BFH hat entschieden, dass ein ärztlich verordnetes Funktionstraining umsatzsteuerfrei sein kann.

Bleiben wir noch einen Moment bei der Umsatzsteuer. Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben Stellung genommen zur Steuerbefreiung von Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG.

Nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2009 werden ambulante wie auch stationäre Heilbehandlungen ab 2009 in einer Befreiungsvorschrift zusammengefasst. Die bisherige Steuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin wird in dem neuen § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fortgeführt. Die neue Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG fasst für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen in Einrichtungen mit sozialer Zweckbestimmung die bisherigen Befreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 16 Buchst. a bis c UStG zusammen und entwickelt sie weiter.

Das BMF äußert sich insbesondere zu folgenden Punkten: zum Umfang der Steuerbefreiung, zu den Besonderheiten bei der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin, der Krankenhausbehandlung und der ...

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