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IWB Nr. 16 vom Seite 771

Spanische Solaranlagen und Körperschaftsteuer – Abzugsfähigkeit von Investitionen in Sachanlagen

von Ingrid Llorens Memmer, Abogada, Asesora fiscal, MBA (ESADE), VOELKER, Barcelona

Für Investitionen in neue Sachanlagen im Zusammenhang mit der Erzeugung von erneuerbaren Energien kann bei der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden. Diese beträgt 6 % im Jahr 2008, 4 % im Jahr 2009 und 2 % im Jahr 2010 der getätigten Investitionssumme.

Die Steuerermäßigung ist in Art. 39 des spanischen Körperschaftsteuergesetzes (Real Decreto Legislativo 4/2004) geregelt. Sie findet bei Investitionen in neue Vermögenswerte (Anlagen) Anwendung, die mit erneuerbaren Energien im Zusammenhang stehen und Sonnenenergie in Wärme oder Elektrizität umwandeln.

Die spanische Finanzverwaltung hat in der verbindlichen Auskunft (consulta DGT V1463-08) v. ihre Ansicht zur Fragestellung, ob die Steuerermäßigung auch bei der Verpachtung oder bei dem Verkauf der Anlagen geltend gemacht werden kann, dargelegt.

Im vorgelegten Sachverhalt tätigt eine Holdinggesellschaft Investitionen in Fotovoltaikanlagen und verpachtet diese anschließend an ihre Tochtergesellschaften, die diese Anlagen betreiben. Das spanische Finanzamt vertritt die Ansicht, dass die Holdinggesellschaft und die Betreibergesellschaften die Steuerermäßigung nicht in Anspruch...

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