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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – Ausgewählte Problembereiche der Berücksichtigung latenter Steuern
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom (BGBl I S. 1102) hat der Gesetzgeber die Bilanzierung latenter Steuern in § 274 HGB konzeptionell neu geregelt (vgl. Petersen/Zwirner, StuB 2009 S. 416). Das bisher zugrunde liegende GuV-orientierte „ Timing-Konzept” wurde aufgegeben und durch das international übliche Bilanzposten-orientierte „ Temporary-Konzept” ersetzt. Erstmals ist künftig auch jeweils für aktive latente und passive latente Steuern ein besonderer Posten im Bilanzgliederungschema des § 266 HGB vorgesehen. Die Neuregelungen sind erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen.
Im Folgenden werden ausgewählte Problembereiche bei latenten Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss diskutiert. Berücksichtigt ist der vom Hauptfachausschuss (HFA) verabschiedete Entwurf einer IDW-Stellungnahme vom zu „Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes” (IDW ERS HFA 27), der in den Fachnachrichten IDW Nr. 7/2009 S. 337, abgedruckt ist.
1. Latente Steuern auch für kleine Kapitalgesellschaften (& Co.)?
Gem. § 274a Nr. 5 HGB sind kleine Kapitalge...