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IWB 16/2009 S. 1423

Italien | Steueramnestieregelungen veröffentlicht

Anfang August 2009 sind die Regelungen über die vom 15.9.2009 bis zum 15.4.2010 geltende Steueramnestie veröffentlicht worden. Die Steueramnestie gilt für alle in Italien steuerlich ansässigen Steuerpflichtigen mit bis zum 31.12.2008 nicht erklärtem Auslandsvermögen. U. a. ist Voraussetzung, dass das nicht erklärte Kapitalvermögen nach Italien wieder repatriiert werden muss. Davon kann aber Abstand genommen werden, wenn es sich um Kapitalvermögen aus Staaten innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums handelt, mit denen ein Informationsaustausch besteht. In beiden Fällen unterliegt das Vermögen einem außerordentlichen Steuersatz von 5 % mit Abgeltungswirkung für alle übrigen Steuern und Strafzuschläge. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird eine jährlic...

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