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Vermögensübertragung zur Absicherung von Existenzgründungskrediten
Häufig müssen Existenzgründer einen großen Teil ihres Vermögens an die Bank zur Absicherung eines Gründungsdarlehens übertragen. Sollte diese Gründung scheitern und ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, so wird der Insolvenzverwalter ggf. versuchen, diese Vermögensübertragung anzufechten und einen Herausgabeanspruch gegenüber der Bank geltend zu machen.
Der NWB SAAAD-20417 zu der Frage Stellung genommen, ob eine derartige Anfechtbarkeit gem. § 133 InsO auch dann besteht, wenn der Existenzgründer ein Unternehmenskonzept vor der Vereinbarung des Darlehens entwickelt hatte. Die Anfechtbarkeit setzt gemäß dieser Vorschrift voraus, dass der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (oder nach diesem ...