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Abgabenordnung | Zeitnahe Prüfung „im Jahrestakt” gegen den Willen des Unternehmens
Das FG Köln hält es im Beschluss v. grds. für bedenklich, dass die in Nordrhein-Westfalen eingeführte zeitnahe Betriebsprüfung von Großbetrieben, bei der vom Finanzamt jeweils nur ein Veranlagungszeitraum geprüft wird, gegen den Willen des Unternehmens ermessensfehlerfrei angeordnet werden kann. Nach der Betriebsprüfungsordnung unterliegen sog. Großbetriebe der lückenlosen Anschlussprüfung. In der Vergangenheit wurden im Rahmen einer Prüfung regelmäßig drei oder mehr Jahre geprüft. Die Verkürzung des Prüfungszeitraums ist für einen Großbetrieb nicht nur vorteilhaft. Dem Vorteil der größeren Zeitnähe stehen insbesondere die Nachteile sich jährlich wiederholender Prüfungen und eines erheblich höheren Aufwands für die einzelne Prüfung gegenüber. Durch die Anordnung von Betriebsprüfungen im Jahrestakt gegen den aus...