OFD Koblenz - S 2742a A - St 33 1

Reichweite des Rückgriffs bei § 8a Abs. 2 und 3 KStG

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt bezüglich der Reichweite des Rückgriffs bei Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a KStG Folgendes:

Vergütungen für Fremdkapital an Dritte sind im Rahmen des § 8a Abs. 2 und 3 KStG schädlich, soweit der Dritte auf den wesentlich beteiligten Anteilseigner oder eine diesem nahe stehende Person zurückgreifen kann. Erstreckt sich bei einer Fremdfinanzierung die Rückgriffsmöglichkeit des Dritten (z. B. auf Grund einer Bürgschaft) nur auf einen Teilbetrag der Darlehenssumme, geht nur die auf diesen Teilbetrag entfallende Vergütung in die Berechnung der 10 %-Grenze des § 8a Abs. 2 und 3 KStG ein.

OFD Koblenz v. - S 2742a A - St 33 1

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 1964 Nr. 37
ZAAAD-27016