Bewertung des Grundvermögens;
Mitteilung des Einheitswerts zur Ermittlung der Rangklasse von Wohngeldforderungen im Zwangsversteigerungsverfahren, Steuergeheimnis nach § 30 AO
Bezug:
Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (BGBl I 2009, 1707) wurde mit Wirkung ab in § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG und § 18 Abs. 2 Nr. 2 WoEigG eine ausdrückliche Befugnis zur Offenbarung des Einheitswerts gegenüber dem/den betreibenden Gläubiger(n) aufgenommen. Die Bezugsverfügung ist insoweit überholt und wird hiermit aufgehoben.
Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - S 3015/8/3 - St 344S 0130/102 - St 331
Fundstelle(n):
UAAAD-27009