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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 4608/08

Gesetze: EStG 2004 § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG 2004 § 9

Verwaltungskosten einer Lebensversicherung sind keine Werbungskosten für Kapitaleinkünfte

Leitsatz

Der Verwaltungskostenanteil (Provision und Verwaltungsaufwand) einer Lebensversicherung gehört nicht zu den abzugsfähigen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern zu den Anschaffungskosten der Vermögensanlage. Sie können auch nicht als Absetzung für Abnutzung berücksichtigt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 12
DStRE 2010 S. 597 Nr. 10
XAAAD-26827

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.04.2009 - 13 K 4608/08

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