Herstellung und Vertrieb von Filmen durch GbR als freiberufliche
künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit
Leitsatz
1. Eine künstlerische
Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt nur vor, wenn
sämtliche Gesellschafter einer GbR eigenschöpferische Leistungen
vollbringen, in denen ihre individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft
zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik
hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreichen.
2. Ein Filmhersteller ist nur dann
Künstler i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn er an allen
Tätigkeiten, die für den künstlerischen Wert des einzelnen Films
bestimmend sind, selbst mitwirkt und dabei den entscheidenden Einfluss auf die
Gestaltung des Films ausübt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAD-26823
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.09.2008 - 13 K 42/04
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