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FG Köln Urteil v. - 15 K 3641/00 EFG 2009 S. 1646 Nr. 20

Gesetze: EStG § 2, EStG § 22 Nr 3

Einkünfteermittlung

Feststellung von Einkünften "aus Leistungen" i.S.d. § 22 EStG

Leitsatz

Die Norm des § 22 Abs 3 EStG erfasst, ergänzend zu den übrigen Einkunftsarten, das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit und setzt wie diese die allgemeinen Merkmale des Erzielens von Einkünften voraus. Ausreichend ist dafür, dass der Stpfl. eine im wirtschaftlichen Zusammenhang mit seinem Tun, Dulden oder Unterlassen gewährte Gegenleistung als solche annimmt. Eine Zahlung als Gegenleistung für den Verzicht des Stpfl. auf eine Bewerbung in aussichtsreicher Position kann eine Einkunftserzielung i.d.S. sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1646 Nr. 20
UAAAD-26815

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FG Köln, Urteil v. 16.12.2004 - 15 K 3641/00

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