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EuGH  - C-213/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KN Pos 2003 UPos 1030

Rechtsfrage

Ist der sich aus dem Drittlands- und dem Präferenzzollsatz ergebende Zusatzbetrag von 222 €/100 kg Nettowarengewicht, der für Einfuhren von haltbar gemachten Pilzen der Gattung Agaricus (KN-Position 2003 1030) erhoben wird, wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nichtig?

Agaricus; China; Einfuhr; Pilze; Zoll; Zolltarif

Fundstelle(n):
PAAAD-26740

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-213/09 - erledigt.

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