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Bilanzierung bei Betrieben gewerblicher Art
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAD-26406 Mehr und mehr sehen sich Körperschaften des öffentlichen Rechts aus außersteuerrechtlichen Gründen zur Buchführung und Bilanzierung nach kaufmännischen Grundsätzen verpflichtet. Dies gilt etwa für Kommunen und staatliche Hochschulen.
BgA als Aufgriffseinheit für die Einkommensermittlung
[i]Subjekt der Körperschaftsteuer und Unternehmer in der UmsatzsteuerJuristische Personen des öffentlichen Rechts sind nur mit ihren BgA Subjekt der Körperschaftsteuer und Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne. BgA können in ertragsteuerlicher Hinsicht – auch vor dem Hintergrund, dass Gewinne aus einzelnen wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Verlusten aus anderen ausgeglichen werden – nach der gesetzlichen Kodifikation im JStG 2009 nur zusammengefasst werden, wenn sie gleichartig sind, zwischen ihnen eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht oder es sich um BgA i. S. von § 4 Abs. 3 KStG handelt.
[i]Besonderheit: HochschulenEine Besonderheit ist für staatliche Hochschulen zu beachten: Dort war bislang davon ausgegangen worden, dass die Hochschule mit der Auftragsforschungstätigkeit eines jeden Hochschullehrers einen eigenen BgA begründet, so die Umsatzgrenze von nachhaltig mehr als 30.678 € jährlich überschritten ist. Von Seiten der Fi...