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Gesellschaftsrecht | Beweislast des Geschäftsführers bei streitigen Zahlungen an sich selbst
Besteht Streit, ob eine Zahlung des GmbH-Geschäftsführers an sich selbst pflichtgemäß war, muss die Gesellschaft nur darlegen, dass der Geschäftsführer auf einen möglicherweise nicht bestehenden Anspruch geleistet hat. Im Anschluss muss dieser darlegen und ggf. beweisen, dass er einen Zahlungsanspruch hatte. Im Streitfall hatte der Geschäftsführer die Auszahlung an sich mit der Begründung veranlasst, es handle sich um die Rückzahlung eines von ihm gewährten Gesellschafterdarlehens. Die GmbH bestritt dies (zunächst) erfolgreich damit, dass ihr weder ein schriftlicher Darlehensvertrag vorliege noch eine Darlehensgewährung aus anderen Unterlagen zu entnehmen sei.