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Zollrecht | Verjährung des Zinsanspruchs bei Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten Ausfuhrerstattung
Wird wegen einer begangenen Unregelmäßigkeit zu Unrecht gewährte Ausfuhrerstattung zurückgefordert, unterliegt nach dem der damit zusammenhängende Zinsanspruch der vierjährigen Verjährungsfrist gem. Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95. Durch den Erlass des Rückforderungsbescheids wird die Verjährungsfrist unterbrochen.