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Bilanzierung des erhöhten PSV-Beitrags nach HGB, EStG und IFRS im Zwischen- und Jahresabschluss
Beitragserhöhung wegen der Finanzkrise
Es gibt erste Hoffnungszeichen, die auf eine konjunkturelle Trendwende in Deutschland hindeuten. Doch starke Auftragseinbrüche, rückläufige Umsätze und schwieriger werdende Zugänge zu Krediten erhöhen das Insolvenzrisiko zahlreicher Unternehmen und ganzer Branchen. Im Insolvenzfall scheinen dann auch die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gefährdet zu sein. Hier tritt jedoch unter Umständen der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung ein. Aber auch nicht direkt betroffene Unternehmen müssen sich mit den Folgen steigender Insolvenzen auseinandersetzen. Ursache hierfür ist das gemeinschaftliche Finanzierungsverfahren der gesetzlichen Insolvenzsicherung betrieblicher Altersversorgung über den Pensions-Sicherungs-Verein (kurz PSVaG).
I. Gesetzliche Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt haben, müssen diese unter bestimmten Umständen der Insolvenzsicherung unterwerfen. Das geht aus [i]Gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherungdem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) hervor. Sollte dem Arbeitgeber infolge der Insolvenz seines Unternehmens die Erfüllung ...